Pflegestärkungsgesetz II

Quelle: LfK
Zum 1. Januar 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II mit neuen verbesserten Leistungen in
Kraft. Eine wesentliche Änderung betrifft den Wechsel von Ihrer bisherigen Pflegestufe in
einen neuen Pflegegrad. Die Änderung erfolgt automatisch. Ihre Pflegekasse wird Sie hierzu
bestimmt auch noch umfassend informieren.
Die wichtigsten Änderungen in Kurzform:
Mehr Leistungen für Sie
So steht Ihnen ab dem kommenden Jahr ein höheres Budget für mehr Sachleistungen aus der
Pflegeversicherung zur Verfügung. Hierzu gehören dabei jetzt auch zahlreiche neue
Möglichkeiten für Betreuungsleistungen, die Sie und Ihre pflegenden Angehörigen
umfassender als bisher entlasten. Über die neuen Möglichkeiten beraten wir Sie natürlich
gerne.
Wie hoch Ihr Budget für die Ihnen bekannten Leistungen, aber auch für die neuen
Möglichkeiten der Betreuung ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Schon seit Längerem erhalten unsere Kunden einen zusätzlichen Betreuungsbetrag. Ab Januar
2017 beträgt dieser Betrag einheitlich 125 Euro monatlich. Unser Leistungsspektrum ist hier
noch sehr viel umfassender als bisher. Zahlreiche individuelle Leistungen sind nun möglich.
Wie gewohnt beraten wir Sie auch hierzu gerne.
Leistungen für Tages- und Nachtpflege
Unter Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise
Betreuung entweder tagsüber oder über die Nacht in einer hierfür spezialisierten Einrichtung.
Jeder Pflegebedürftige, der ambulante Sachleistungen oder Pflegegeld bekommt, kann auch
Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen. Ab Januar 2017 steht Ihnen dafür aufgrund der
Überleitung von Ihrer bisherigen Pflegestufe in den neuen Pflegegrad ein höheres Budget zur
Verfügung.
Wie Sie sehen, bedeutet die Pflegereform eine große Leistungsverbesserung für Sie und Ihre
Angehörigen. Welche Leistungen für Sie in Betracht kommen oder welche neuen
Möglichkeiten für individuelle Betreuungsleistungen für Sie am besten sind, finden wir gerne
mit Ihnen gemeinsam in einem individuellen Beratungsgespräch heraus. Sprechen Sie uns
einfach an, wenn Sie unseren Rat benötigen.
Herzliche Grüße
Ihr Pflegeteam der
Helfende Hände Ladbergen GmbH

Pflegereform: Leistungen ab 2017